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DIE FLÜCHTLINGSFRAGE IM LICHT DES WELTETHOS
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GRENZEN DER SATIRE

Während einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, allen voran die Atheisten, meinten, die Freiheit der Kunst und damit auch der Satire sei grenzenlos; die einzelnen Religionsgemeinschaften müssten eben lernen, Kritik auszuhalten, entgegneten andere, dass man zwischen Kritik und Herabwürdigung unterscheiden müsse. Das Forum war sich einig: Kritik muss erlaubt sein, Herabwürdigung jedoch nicht. Die Vertreterin des Bahaitum ergänzte, dass Diffamierung auch eine Form von Gewaltanwendung darstellt.

Einig war sich das Forum, dass bei Verletzung der Grenzen der Satire keine Selbstjustiz geübt werden dürfe, da es in freien, demokratischen Staaten Gesetze gibt, die eine Verletzung der religiösen Gefühle ahnden. Jeder, der sich verletzt fühlt, kann diese Gesetze in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt es zu einem Religionskrieg, den letztlich keiner will.

Eine ganze Religion, deren heilige Schriften und verehrten Stifter von außen zu kritisieren, ist zwar legitim, aber kontraproduktiv. Das können nur die eigenen Anhängerinnen und Anhänger. Anders verhält es sich, wenn einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Religionen und Weltanschauungen kritisiert, karikiert und persifliert werden, insbesondere wenn sie dadurch der Gesellschaft als ganzer durch ihr Verhalten Schaden zufügen.

Resumée: Kritik und Satire sind zulässig, wenn sie nicht den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Fairness und gegenseitigen Achtung widersprechen.

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