Dementsprechend hängt die Einhaltung ethischer Standards in Medien nach wie vor von der Arbeit und der Qualität der Journalistinnen und Journalisten ab.
Und hier wieder von den Rahmenbedingungen, insbesondere der Eigentümerstruktur der Medien- und Verlagshäuser. Die Inhaberstrukturen eines Verlagshauses oder eines Medienkonzerns bestimmen die Intention und Anmut einer Nachricht:
Bei Privatmedien sind das die wirtschaftlichen Interessen oder die Haltung der Inhaber, die den Blickwinkel formulieren
Neben privatwirtschaftlich geführten Veranstaltern finden sich Medien, in denen Beiträge dazu verwendet werden, um Positionen und Politik im Sinne der jeweils Regierenden zu verbreiten: diese nennt man Staatssender. Solche finden wir nach wie vor in Ländern, wie China, Türkei oder Russland mit dem TV Sender Russia Today
Als drittes Modell gibt es im westlichen Europa – und leider nur da – auch noch die öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Diese ermöglichen den dort angestellten Journalistinnen und Journalisten eine freie und tatsächlich demokratische Sicht der Dinge. Öffentlich rechtlich organisierte Rundfunkanstalten befinden sich zwar auch im Besitz der Allgemeinheit, aber im Gegensatz zu Staatssendern verbreiten sie keine Propaganda, sondern im Gegenteil, sie kontrollieren die Arbeit der Regierenden im Namen der Bürger.
Bei allen Vorbehalten, die man gegenüber Einrichtungen, wie dem ORF, der ARD, arte oder 3sat auch haben kann: Eine Nachrichtensendung, wie das Morgenjournal oder Sender wie FM4 und ORF III kann es nur in einem öffentlich rechtlichen System geben.
Öffentlich-Rechtlicher Journalismus ist ein Lebenselexir für die Demokratie und das Streben nach objektiver, ergebnisoffener und Minderheiten nie diskriminierender Recherche. (Golli Marboe)