Die Gleichbehandlung der Religionen ist in der Verfassung und in den Menschenrechten festgeschrieben. Weiterhin gibt es keine vollständige Säkularisierung in Österreich und es gibt Religionsgemeinschaften, die Privilegien besitzen, und andere, die benachteiligt sind. Generell haben anerkannte religiöse Gemeinschaften Vorteile gegenüber nicht-religiösen Vereinen, was insbesondere von atheistischen Menschen kritisiert wird. Dies widerspricht den Grundrechten – die verschiedenen Religionen sollten einerseits gleichwertig nebeneinander bestehen, andererseits sollten auch nicht-religiöse Vereine die gleichen Rechte zukommen. Eine grundsätzliche Frage ist, was macht eine Religion zur Religion?
Der Begriff Religion ist, wie die Begriffe Kunst oder Wissenschaft, nicht einheitlich definiert. Es gibt religionswissenschaftlich eine Beschreibung anhand von „Typenelementen“. Religion ist in dem Sinne „eine auf das Weltganze bezogene Auffassung, die auch universellen Sinn hat, welche auch von Mitgliedern bezeugt werden soll; enthält Handlungsanweisungen und hat einen Transzendenzbezug – wobei nicht notwendig der Bezug auf eine göttliche Wirklichkeit gemeint sein muss, aber ein Bezug auf etwas unsere Welt Transzendierendes.“ (Kalb/Potz/Schinkele, Religionsrecht, Wien 2003)
Einen weiteren Definitionsvorschlag bietet z.B. die Arbeitsdefinition des Kultusamtes, welche sich unter anderem auf die drei Kennzeichen Mythos, Ethos und Ritus stützt. Die Statusrichtlinien für Asylberechtigungsgründe umfassen auch theistische, nicht-theistische und atheistische Religionen, was ebenfalls als Anhaltspunkt dienen könnte.
Ganz unabhängig von diesen Definitions-Diskussionen können wir gemeinsame humanitäre Werte ins Zentrum rücken. Im Sinne des Weltethos treten wir ein für Akzeptanz und Achtung vor den Anderen. Mit Hilfe unserer gemeinsamen ethischen Werte wollen wir Konflikten zwischen Religionen oder auch nichtreligiösen Vereinen vorbeugen und somit zum Frieden in unserer Gesellschaft beitragen.
VertreterInnen aller großen Religionsgemeinschaften Österreichs, sowie der Atheistischen Religionsgesellschaft haben sich in regen Diskussionen mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt und eine gemeinsame Stellungnahme zur Gleichstellung der Religionen erarbeitet. Diese wird aktuell in einer Presseaussendung veröffentlicht und kann auf der Homepage der Initiative eingesehen werden. [LINK ZUR STELLUNGNAHME]
(Johanna Schaupp)
„Die Verwirklichung von Frieden und Gerechtigkeit hängt ab von der Einsicht und Bereitschaft der Menschen, dem Recht Geltung zu verschaffen.“
(Erklärung zum Weltethos)